Ehe & Hochzeit

Die kirchliche Trauung setzt die standesamtliche Trauung voraus. Auf dem Standesamt schließen Menschen ihre Ehe im bürgerlichen Sinn mit allen Rechtsfolgen.

Die kirchliche Trauung ist nicht einfach eine Wiederholung dieser Eheschließung im festlichen Rahmen. Vielmehr drückt sich in einer kirchlichen Trauung aus, dass wir als Menschen in unserem ganzen Leben auf Gottes Segen, auf Seine Zuwendung und Gnade angewiesen sind. Deshalb bitten wir im Traugottesdienst um Gottes Segen für Ihre Ehe.

Das Traugespräch

Das erste Traugespräch findet rund sechs bis sieben Wochen vor der kirchlichen Trauung statt. Es dient dazu, gemeinsam die Liturgie des Traugottesdienstes zu erarbeiten, Organisatorisches zu besprechen und sich über Wünsche und Gestaltungsmöglichkeiten der Trauung zu verständigen. Ein zweites Traugespräch, etwa zwei bis drei Wochen vor der kirchlichen Trauung, dient dazu, den Traugottesdienst in Ihrem persönlichen Lebenszusammenhang einzubetten.

Eine besondere Vorbereitung für dieses Gespräch ist nicht nötig. Hilfreich ist es dennoch, wenn Sie sich schon einmal über einige Aspekte Gedanken machen:

Welchen biblischen Trauspruch möchten Sie wählen? Sollen Gäste im Gottesdienst eine Lesung übernehmen oder ein Gebet sprechen? Gibt es besondere Lied- und Musikwünsche?

Der Trauspruch

Zur Trauung wird ein Bibelwort ausgewählt, das Ihnen die Verheißung Gottes für Ihre Ehe in besonderer Weise nahebringt und Sie und Ihre Ehe begleiten soll. Der Trauspruch ist auch Grundlage für die Predigt im Gottesdienst. Ein Motto, ein literarisches Zitat o.ä. können den biblischen Trauspruch ergänzen, ihn jedoch nicht ersetzen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sofern Sie ein Stammbuch haben, kann die kirchliche Trauung auch dort eingetragen werden. So haben Sie alle Unterlagen versammelt. Das Stammbuch können Sie im Pfarramt abgeben, damit wir eine Urkunde über Ihre kirchliche Trauung darin einfügen. Sofern Sie nicht Mitglied unserer Kirchengemeinde sind, benötigen wir außerdem noch eine Bescheinigung Ihrer Kirchengemeinden, die sogenannte "Dimissoriale". Darin wird seitens Ihrer Gemeinde Ihre Kirchenzugehörigkeit bestätigt und das Einverständnis zur Trauung erteilt. Zudem wird auf diese Weise sichergestellt, dass auch Ihre Heimatgemeinde über Ihre Trauung informiert ist. Bitte lassen Sie sich das Dimissoriale auch dann ausstellen, wenn Sie sich Ihrer Kirchengemeinde nicht verbunden fühlen und zu Ihrem Pfarrer keinen persönlichen Kontakt haben!